Erbrecht, Erbschaftsteuer, Vermögen und Family-Office in München:

Generationen verbinden, Steuern sparen, Rechte wahren.

 


Vestigia   ist die Marke für Vermögensnachfolge/Erbschaftsteuer der wzk partner. - Wehr Zankl Partnerschaft. Hier kümmern wir uns speziell um die Gebiete Vermögensnachfolge, Erbrecht, Erbschaft-/Schenkungsteuer und Family-Office (z.B. Nachfolge, Schenkungen, vorweggenommene Erbfolge, Vermögensreporting) und helfen Ihnen gerne weiter. Unser gesamtes Leistungsportfolio (laufende Steuerberatung, Buchhaltung, Jahresabschlüsse) finden Sie unter www.wzk-partner.de

 

Wir wissen, wo die Fallen bei einer Erbschaftsteuererklärung oder einer Nachfolgeplanung lauern und umschiffen sie mit Ihnen. Wir achten auf Vermögenssicherung (asset protection/generationenübergreifende Gestaltung, Familiengesellschaften), planvolle Weitergabe und beraten Sie rund um das Family Office. Wenn notwendig, setzen wir Ihre Rechte durch und kümmern uns um strategische Abwehrberatung (Betriebsprüfungen etc.).


 

 

Harald Zankl berät Sie als Rechtsanwalt/Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht mit langjähriger Erfahrung in Nachfolgethemen und Steueraspekten.

 

 

 

 

Frank Wehr berät Sie als Steuerberater mit langjähriger Erfahrung in Nachfolgethemen und Steueraspekten.

 




Wir wurden vom Handelsblatt ausgezeichnet als: 'Top-Steuerberater' 2016-2023

 

u.a. für Erbschaft / Schenkung

                         Quelle: Handelsblatt 2/2016, 3/2017,   3/2018,  4/2019  4/2020  3/2021  3/2022   3/2023

 


Das können wir für Sie tun:  

  • Fertigung der Erbschaftsteuererklärung / Schenkungsteuererklärung

Siehe auch: Unsere Leistung im Fokus: Erbschaftsteuererklärung & Vermögensnachfolge

  • Nachfolgeplanung / vorweggenommene Erbfolge (Schenkungsteuer) mit steuerlicher Optimierung von Testamenten
  • Steuerberatung Erbschaftsteuer im Erbfall, erbschaftsteuerliche Optimierung
  • Steuerliche Bewertung von Vermögen, inbesondere Grundstücken und Betriebsvermögen (für Schenkungsteuerplanungen und im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung, sog. "Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwerts")
  • Umfassende Beratung in allen gestaltenden Erbrechtsfragen, z.B. Entwurf von Testamenten, Schenkungen und Nachfolgelösungen
  • Steuerliche Optimierung und Vermögensnachfolgegestaltungen
  • Unterstützung im Erbfall, z.B. Erbscheinsbeantragung, Abwicklung von Testamenten (Vermächtnisse, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Teilungsanordnungen und Testamentsvollstreckung)
  • Auseinandersetzung / Auflösung von Erbengemeinschaften, steuerliche Prüfung und Gestaltung
  • Prozessuale Durchsetzung Ihrer Ansprüche
  • Funktion als Testamentsvollstrecker
  • Begleitung internationaler Rechtsfälle, z.B. bei Auslandsvermögen oder Familienmitgliedern in mehreren Ländern

 

 

Ein kleiner Einblick in unsere täglichen Themen:

 

Aus der Praxis: Beratung vermögensverwaltende GbR und Nießbrauch

Nach der Erbfolge ist vor der Erbfolge: ein Gesellschafter einer zur Gesellschaft gewandelten Erbengemeinschaft will seinen Nießbrauch loswerden...

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Aus der Praxis: Pflichtteilsstrategien

Pflichtteile begrenzen ist oft gefragt, wenn der engste Familienkreis Schwierigkeiten macht

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Rechtsprechung: BFH äußert sich zur Kaufpreisaufteilung in Immobilien-Kaufverträgen und zur vermögensverwaltenden Gesellschaft (VV-GbR)

Der BFH hat sich in seinem Urteil vom 29.10.2019, IX R 38/17 (veröffentlicht 14.5.2020) zur Erfassungstechnik (Ergänzungsrechnung) von Anschaffungskosten in der vermögensverwaltenden GbR (VV-GbR) geäußert, einige Details zur Abschreibung bei Haftungsübernahme geklärt sowie das Thema "Kaufpreisaufteilung in Immobilien-Kaufverträgen" recht ausführlich behandelt.

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Aus der Praxis: Erbschaftsteuerfall mit ausländischem Bezug

Ein Klassiker, mit einer Schleife mehr:

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Kein Entrinnen für den Erben - Keine Haftungsbeschränkung für Erbschaftsteuerschulden (BFH-Urteil vom 4.6.2019, VII R 16/18)

Der BFH hat in seinem Urteil vom 4.6.2019 entschieden, dass der Erbe sich gegenüber dem Finanzamt nicht auf die Haftungsbeschränkung des § 2059 BGB berufen kann, sondern dem Finanzamt unbeschränkt haftet.

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BFH-Urteil vom 28.5.2019: Einzugsfrist 6 Monate für Familienheimbefreiung in der ErbSt - Vorsicht bei Renovierung!

Am 25.7.2019 veröffentlichte der BFH sein aktuelles Urteil zu einem Fall rund um das sog. Familienheim. Im Urteilsfall nicht wirklich überraschend, legt der BFH dar, wie sich ein Erbe im günstigsten Fall verhalten soll. Kurz gesagt gilt: Vorsicht bei Renovierung!

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Aus der Praxis: Unternehmensnachfolge Apotheke (1)

Aktuell waren wir beauftragt, die Unternehmensnachfolge einer Apotheke zu begleiten - zusammen mit der Planung einer vollständigen Vermögensnachfolge der Familie.

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