Rechtsanwalt und Steuerberater für die Gestaltung und steuerliche Optimierung von Vermögensnachfolgen.

 

Vestigia berät Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen bei der Planung und Umsetzung der Vermögensnachfolge.

Unser Schwerpunkt liegt auf der rechtlichen Gestaltung von Vermögensübertragungen sowie der steuerlichen Optimierung von Erbschaften und Schenkungen.

 

 


Unsere Beratungsschwerpunkte:

  • Gestaltung von Vermögensnachfolgen (Privat- und Betriebsvermögen)
  • Familiengesellschaften/Familienpools
  • Erbschaftsteuerplanung/Testamente
  • Steuerliche Immobilienbewertung, Immobilienübertragungen
  • vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen
  • Optimierung Erbschaft-/Schenkungsteuer
  • Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
  • Unterstützung von Berufskollegen bei Vermögensnachfolgen

                        Unsere Leistungen im Überblick 

 

 



Was Vestigia besonders macht:

  • Spezialisierung auf Vermögensnachfolgen
  • Erfahrung mit komplexen Vermögensstrukturen, z.B. Familiengesellschaften
  • Fachlich tiefgreifende Immobilien- und Unternehmensbewertung im Kontext von Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Recht und Steuern aus einer Hand...
  • ...auch für Berufskollegen (mit Mandatsschutz)
  • Strukturierter Beratungsprozess

 

                          Unsere Leistungen im Überblick 

 




 

 


 

 

 

 

Vestigia   ist die Marke für Vermögensnachfolge/Erbschaftsteuer der wzk partner. - Wehr-Barth Zankl PartmbB

 


 

 

Harald Zankl berät Sie als Rechtsanwalt/Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht mit langjähriger Erfahrung in Nachfolgethemen und Steueraspekten.

 

Mehr Info zu Harald Zankl

 

 

 

 

Frank Wehr-Barth berät Sie als Steuerberater mit langjähriger Erfahrung in Nachfolgethemen und Steueraspekten.

 

 

 

                                  Mehr Info zu Frank Wehr-Barth

 

 

 

 




Wir wurden vom Handelsblatt ausgezeichnet als: 'Top-Steuerberater' 2016-2026

 u.a. für Erbschaft / Schenkung und Unternehmensnachfolge

                         Quelle: Handelsblatt 2/2016, 3/2017,   3/2018,  4/2019  4/2020  3/2021  3/2022   3/2023   3/2024  3/2025 3/2026

 



Das können wir für Sie tun:  

  • Vermögensnachfolgeplanung / vorweggenommene Erbfolge (Schenkungsteuer) mit steuerlicher Optimierung von Testamenten

Siehe auch: Unsere Leistung im Fokus: Erbschaftsteuererklärung & Vermögensnachfolge

  • Fertigung der Erbschaftsteuererklärung / Schenkungsteuererklärung
  • Steuerberatung Erbschaftsteuer im Erbfall, erbschaftsteuerliche Optimierung
  • Steuerliche Bewertung von Vermögen, insbesondere Grundstücken und Betriebsvermögen (für Schenkungsteuerplanungen und im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung, sog. "Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwerts")
  • Umfassende Beratung in allen gestaltenden Erbrechtsfragen, z.B. Entwurf von Testamenten, Schenkungen und Nachfolgelösungen
  • Unterstützung im Erbfall, z.B. Erbscheinsbeantragung, Abwicklung von Testamenten (Vermächtnisse, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Teilungsanordnungen und Testamentsvollstreckung), Auseinandersetzung / Auflösung von Erbengemeinschaften
  • Funktion als Testamentsvollstrecker
  • Begleitung internationaler Rechtsfälle, z.B. bei Auslandsvermögen oder Familienmitgliedern in mehreren Ländern

 

 

Ein kleiner Einblick in unsere täglichen Themen:

 

Aus der Praxis: Apothekennachfolge mit Gesellschaftsgründung

Ein besonderer Fall in der Apothekennachfolge: wir waren beauftragt, die beiden Apotheken der Eltern an die Kinder zu übertragen. Beide Kinder waren als Apotheker zugelassen - die Frage war, welche Apotheke an welches Kind geben?

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Aus der Praxis: Erbschaftsteuererklärung mit Verwaltungs-Betriebsvermögen

Wir waren beauftragt, für einen Mandanten mit einem ehemals produzierenden Gewerbebetrieb aus Vorkriegszeiten (aktuell nur noch als vermögensverwaltende Gesellschaft) eine Erbschaftsteuererklärung zu fertigen. Die vielumstrittenen Betriebsvermögensbefreiungen waren leider nicht anwendbar. Die Erklärung hat jedoch das Know-How des Teams dennoch gefordert, um in den Bewertungsfragen den Mandanten optimal zu beraten und wegen baulicher Besonderheiten geringere Werte für die Erbschaftsteuer zu erzielen. Daneben ein komplexer Fall mit mehreren Grundstücken.

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Serie Vermögensnachfolge (1): Familienheim erben – wann bleibt die Immobilie in der Erbschaftsteuer steuerfrei?

Die Übertragung eines selbstgenutzten Wohnhauses innerhalb der Familie gehört zu den häufigsten Fällen in der erbschaftsteuerlichen Beratungspraxis. Gerade bei wertvollen Immobilien kann dies zu erheblichen Steuerbelastungen führen.

 

Eine besonders wichtige Ausnahme bildet deshalb die Steuerbefreiung für das sogenannte Familienheim. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine selbstgenutzte Immobilie vollständig erbschaftsteuerfrei auf Ehegatten oder Kinder übergehen. Die Regelung findet sich in § 13 Abs. 1 Nr. 4b und Nr. 4c ErbStG und gehört zu den zentralen Begünstigungen im deutschen Erbschaftsteuerrecht.

 

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Rechtsprechung: Leistungen an eine Gesellschaft können Schenkungen an Gesellschafter sein

Im Gesellschaftsrecht kommt es häufig vor, dass Vermögen nicht direkt an einzelne Personen übertragen wird, sondern an eine Gesellschaft. Steuerlich stellt sich dabei die Frage, ob solche Leistungen trotzdem als Schenkung an die Gesellschafter gelten können.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat hierzu wichtige Klarstellungen getroffen.

 

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Rechtsprechung: Sind Geldgeschenke steuerfrei? – 20.000 € zu Ostern kein steuerfreies Gelegenheitsgeschenk (FG-Urteil)

Geldgeschenke innerhalb der Familie sind weit verbreitet. Eltern unterstützen ihre Kinder, Großeltern geben ihren Enkeln Geld zu Feiertagen oder besonderen Anlässen. Häufig gehen die Beteiligten davon aus, dass solche Zuwendungen steuerfrei sind. Tatsächlich sieht das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht jedoch nur für sogenannte „übliche Gelegenheitsgeschenke“ eine Steuerbefreiung vor. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 4.12.2025 (4 K 1564/24) zeigt, wie eng diese Steuerbefreiung ausgelegt werden kann.

 

 

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Familiengesellschaften in der Vermögensnachfolge

Familiengesellschaften oder auch "Familienpools" sind eines der wirkungsvollsten Instrumente in der steuerlichen und strategischen Vermögensnachfolge. Insbesondere bei größeren Immobilien- oder Kapitalvermögen ermöglichen sie eine strukturierte Übertragung auf die nächste Generation, ohne die Einheit des Vermögens zu gefährden.

 

Der folgende Beitrag zeigt praxisnah, welche Ziele mit Familiengesellschaften verfolgt werden, welche steuerlichen und rechtlichen Vorteile bestehen und worauf bei der Gestaltung besonders zu achten ist.

 

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Rechtsprechung: Familienheim in einer GbR – bleibt die Steuerbefreiung erhalten?

Das Familienheim genießt im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht eine wichtige Steuerbefreiung. Doch was passiert, wenn die Immobilie nicht direkt übertragen wird, sondern in eine Gesellschaft (GbR) eingelegt wird?

Mit dieser Frage musste sich der Bundesfinanzhof beschäftigen.

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