Das BVerfG hat den Termin für die mündliche Verhandlung in Sachen Verfassungswidrigkeit der ErbSt/SchenkSt bekanntgegeben
Mit Pressemitteilung Nr. 43/2014 hat das Bundesverfassungsgericht jetzt den Termin für die mündliche
Verhandlung in Sachen Verfassungswidrigkeit der ErbSt/SchenkSt auf den 8.7.2014 bestimmt.
Erwartet wird in der mündlichen Verhandlung, dass die Richter eventuell schon durchblicken lassen, wie Sie dann später entscheiden. Da das Verfahren gerade die 2009 neu eingeführten Regelungen
betrifft, bleibt der Ausgang spannend.
Mehr Info in unseren vorigen Blog-Beiträgen:
12.10.2012: Die Zeit
drängt: Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen bald verfassungswidrig