Pflichtteile begrenzen ist oft gefragt, wenn der engste Familienkreis Schwierigkeiten macht
Unser aktueller Praxisfall ist recht einfach umrissen: ungeliebte eigene Kinder ("das schwarze Schaf der Familie"), Kinder, die der Ehepartner "mitgebracht" hat, andere Fehler. Diese Situation bedingt oft, dass der Pflichtteil, den Kinder bekommen, eingeschränkt werden soll.
Erster Schritt: Heiraten und weitere Kinder bekommen! Mit jedem neuen Pflichtteilsberechtigten sinkt der Pflichtteil des Einzelnen. Natürlich kann der reale Erbteil davon (nach oben) abweichen, es geht nur um die Beteiligung, wenn eigentlich "gar nichts" im Testament steht.
Konkret muss dann nach Gestaltungen gesucht werden, die das Vermögen pflichtteilsrechtlich "verschwinden" lässt. Einfachster Fall: verschenken - allerdings nicht an den Ehegatten. Es läuft nämlich eine 10-Jahresfrist, innerhalb der (zumindest teilweise) eine Hinzurechnung trotz Schenkung möglich ist (sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch). Bei Schenkungen an den Ehegatten läuft diese praktisch nicht an (erst, wenn die Ehe aufgelöst ist).
Im Fall konkret ging es um die Identifizierung von pflichtteilsmindernden Gestaltungen - es wurden z.B. Lebensversicherungen und Gesellschaftsgründungen diskutiert, die im Fall in den nächsten Jahren umgesetzt werden...