Das Berliner Testament
Unter einem "Berliner Testament" wird heute ein Testament verstanden, das zunächst den Ehegatten begünstigen und erst nach dessen Versterben die Kinder zu Erben machen soll.
Mehrere Möglichkeiten
Die einfachste Möglichkeit für das Berliner Testament löst auch sogleich steuerliche Probleme aus: die Ehegatten schreiben dann einfach: "Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Erben nach dem zuletzt Versterbenden sollen unsere Kinder zu gleichen Teilen werden."
Das steuerliche Problem: es gibt zunächst zwei Erbfälle: 1. Vom zuerst Versterbenden auf den zweiten Ehegatten und 2. Vom zweiten Ehegatten auf die Kinder. Wenn das Vermögen ausreichend groß ist und die steuerlichen Freibeträge zwischen Ehegatten überschritten sind, fällt Erbschaftsteuer an, weil die Freibeträge zu den Kindern (im 1. Erbfall) nicht oder nicht voll zum Zug kommen.
Lösung dafür: eine genau austarierte Lösung unter Einsatz der etwas komplizierteren Möglichkeiten für "Berliner Testamente", z.B. unter Einbezug von Nießbrauchslösungen oder durch Einbau einer Vor-/Nacherbschaft.
Sollte bereits ein Erbfall eingetreten sein, kann am Testament nichts mehr geändert werden. Dann bleibt nur noch, über die Pflichtteile der Kinder (diese sind im 1. Erbfall standardmäßig enterbt und haben einen Pflichtteilsanspruch) eine größtmögliche Befreiung zu erreichen.
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