Schenkung Grundstück/Immobilie - große Werte mit vielen Möglichkeiten


Warum Grundstücke schenken und nicht vererben?

Früher war es die Regel: im Testament wurde beim Ableben das gesamte Vermögen verteilt. Regelmäßig erbte zuerst der Ehegatte (allein), danach die Kinder, sog. Berliner Testament. Befinden sich größere Werte im Nachlass, führt das Berliner Testament in eine Steuerfalle.

 

 

In steigenden Immobilienmärkten ist es aber nicht erst ein Berliner Testament, sondern allein der (stark) steigende Grundstückspreis, der steuerlich zum Problem wird. Grundstücke müssen (steuerlich) bewertet werden, wofür es je nach Grundstücksart verschiedene Methoden gibt.

 

 

Die Methoden sind abgeleitet aus der "normalen" Grundstücksbewertung für Verkaufszwecke (St´ichwort "Verkehrswert"), führen aber aus verschiedenen Gründen immer noch zu einer etwas, zum Teil auch deutlichen, niedrigeren Bewertung im Vergleich zum möglichen Verkaufspreis.

 

Neben der korrekten Bewertung ist das Steuerproblem dabei aber bereits allein der starke Anstieg der Preise (dazu siehe unten zwei Übersichten für München).

 

Vermögensnachfolge: Stellen Sie sich vor, Sie sind aktuell (2020) in etwa 60 Jahre alt. Ein Übertrag Ihres/r Grundstücks/e im Jahr 2012 wäre ganz deutlich tiefer als im Jahr 2019 bewertet worden (siehe unten, ca. Faktor 2).

 

Extrapoliert man nun die Entwicklung allein recht vorsichtig auf Ihre statistische Lebensdauer (85 Jahre w, 81 Jahre w, BMF 2.12.2019), also auf das Jahr 2045 (w) bzw. 2041 (m) - und bedenkt die steuerliche Ankoppelung der Bewertung an die Verkehrswerte - ergibt sich recht klar eines der Gestaltungsziele: Übertragung von Immobilien in steigenden Märkten möglichst frühzeitig in die nächste Generation.

 

Hier finden Sie noch einige Hinweise zur Gestaltung einer solchen Übertragung im Wege der "vorweggenommenen Erbfolge".

 

Daher gilt: "Geben Sie mit warmer Hand, nicht erst mit kalter Hand!" - bedeutet: je nach konkreter familiärer Lage möglichst frühzeitig die jeweils aktuelle Grundstücksbewertung nutzen und in die nächste (oder auch übernächste/Enkel!) Generation übertragen. Neben der Ausnutzung von Freibeträgen in der Schenkungsteuer (z.B. pro Elternteil pro Kind 400.000 Euro, pro Großelternteil pro Enkel: 200.000 Euro) gibt es einige Gestaltungen, um sich die Bewertung "per heute" auch in Zukunft zu sichern - wir beraten Sie gerne.

 

Sie finden unseren Beratungsprozess hier.

Wohnbaulandpreise München 2000 - 2019
Quelle: Grundstücksmarktbericht für München 2019, Gutachterausschuss München

 

grober Verlauf 1974-2000, erstellt aus eigenen Recherchen

 

Im Überblick:

1974-1980: Faktor 2,0

1980-1990: Stagnation

1990-2000: Faktor 1,5

Gesamt: 1974-2000: Faktor 2,5

2000-2009: Stagnation

Ab Finanzkrise 2008/2009: sehr starker Anstieg

Ab Corona-Krise 2020: ??

 

Das können wir für Sie tun:  

  • Wir beraten Sie umfassend im Erbrecht/Erbschaftsteuer zu allen gestaltenden Erbrechtsfragen, z.B. Entwurf von Testamenten, Schenkungen und Nachfolgelösungen
  • Steuerliche Optimierung und Vermögensnachfolgegestaltungen
  • Ausnutzung von Steuerfreibeträgen
  • Unterstützung im Erbfall, z.B. Erbscheinsbeantragung, Abwicklung von Testamenten (Vermächtnisse, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Teilungsanordnungen)
  • Prozessuale Durchsetzung Ihrer Ansprüche
  • Erbschaftsteuerliche Optimierung und Fertigung der Erbschaftsteuererklärungen
  • Special: Steuerliche Bewertung von Vermögen, inbesondere Grundstücken und Betriebsvermögen (für Schenkungsteuerplanungen oder in Erbfällen für Erbschaftsteuererklärung) - RA/StB Harald Zankl ist zugleich Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken (DEKRA D1)

 

Unser Ziel: Generationen verbinden – Steuern und Recht optimieren!

Ihre Partner bei der Abwicklung von Nachlassfällen mit Amtsgericht, Finanzamt und Miterben und in der Vermögensnachfolge:

 

Harald Zankl

Rechtsanwalt und Steuerberater

Frank Wehr

Steuerberater

 



Vestigia - die Marke des Nachfolgebereichs der Wehr Zankl Partnerschaft (wzk partner.)

 

Die Kanzlei wzk partner. wurde vom Handelsblatt ausgezeichnet als:

TOP-STEUERBERATER 2016-2020

Quelle: Handelsblatt 2/2016, 3/2017   3/2018 4/2019 4/2020



 Einen Gesamtüberblick über unsere Leistungen finden Sie auf unserer Hauptseite www.wzk-partner.de

 

 

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